Rechtsprechung
   VG Arnsberg, 28.04.2021 - 10 K 3736/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,62328
VG Arnsberg, 28.04.2021 - 10 K 3736/19 (https://dejure.org/2021,62328)
VG Arnsberg, Entscheidung vom 28.04.2021 - 10 K 3736/19 (https://dejure.org/2021,62328)
VG Arnsberg, Entscheidung vom 28. April 2021 - 10 K 3736/19 (https://dejure.org/2021,62328)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,62328) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • VG Arnsberg, 30.01.2024 - 11 K 1153/23
    Am 22.08.2022 beantragte der Kläger bei dem Präsidenten des Oberlandesgerichts P. die Einstellung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts K. vom 28.04.2021 - 10 K 3736/19 - in die Rechtsprechungsdatenbank NRWE.

    Mit Bescheid vom 24.08.2022 lehnte der Präsident des Verwaltungsgerichts K. unter dem Aktenzeichen 1276-2 E-1.72 den Antrag auf Einstellung des Beschlusses vom 28.04.2021 - 10 K 3736/19.A - in die Rechtsprechungsdatenbank NRWE ab.

    Der Kläger beantragt, das beklagte Land unter Aufhebung des Bescheides des Präsidenten des Verwaltungsgerichts K. vom 24.08.2022 (Aktenzeichen: 1276-2 E-1.72) zu verpflichten, den Beschluss des Verwaltungsgerichts K. vom 28.04.2021 - 10 K 3736/19.A - in die Rechtsprechungsdatenbank NRWE einzustellen, hilfsweise, seinen Antrag vom 02.08.2022 erneut zu bescheiden, hilfsweise, seinen Anspruch aus Art. 5 GG abzutrennen unter Hinweis auf die Rüge in § 17a Abs. 3 GVG.

    Der Kläger hat keinen Anspruch auf die Einstellung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts K. vom 28.04.2021 - 10 K 3736/19.A - in die Rechtsprechungsdatenbank NRWE (§ 113 Abs. 5 Satz 1 VwGO).

    Der Kläger hat keinen Anspruch auf die Einstellung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts K. vom 28.04.2021 - 10 K 3736/19.A - in die Rechtsprechungsdatenbank NRWE.

    Gemessen an diesen rechtlichen Maßstäben könnte die Entscheidung des Präsidenten des Verwaltungsgerichts K., den Beschlusses vom 28.04.2021 - 10 K 3736/19.A - nicht in die Rechtsprechungsdatenbank NRWE einzustellen, nur dann als unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr vertretbar oder als in sonstiger Weise willkürlich angesehen werden, wenn es der Verwaltungspraxis der nordrhein-westfälischen Gerichte entspräche, Anträge des Klägers auf Einstellung von Entscheidungen in die Rechtsprechungsdatenbank NRWE positiv zu bescheiden.

    Da dem Kläger somit kein Anspruch auf Einstellung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts K. vom 28.04.2021 - 10 K 3736/19.A - in die Rechtsprechungsdatenbank NRWE zusteht, kann dahinstehen, ob das Begehren des Klägers als rechtsmissbräuchlich zu werten ist.

    Denn er hat am 02.08.2022 keinen Antrag auf Einstellung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts K. vom 28.04.2021 - 10 K 3736/19.A - in die Rechtsprechungsdatenbank NRWE gestellt.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht